Kundenschutz

Die Parteien beabsichtigen in dem oben genannten Projekt zusammenzuarbeiten. Hierbei wird der Vertragspartner als Subunternehmer der AMAS tätig und erhält in diesem Zusammenhang Kenntnis von den jeweiligen Auftraggebern bzw. Kunden der AMAS sowie den von diesen ausgelösten Aufträgen und Bestellungen. Über die Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Informationen hinaus, erkennt der Vertragspartner das schützenswerte Interesse der AMAS an der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung mit ihren Auftraggebern und Kunden an. Um diesen Schutz sicherzustellen, vereinbaren die Parteien Folgendes:

1. Kundenschutz

1.1 Der Vertragspartner wird mit Kunden der AMAS, von denen er im Rahmen des Projektes Kenntnis erhalten hat, für die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit sowie ein Jahr nach deren Beendigung nicht zur Erbringung identischer oder ähnlicher Leistungen in direkten geschäftlichen Kontakt treten und auch nicht indirekt über Dritte derartige Geschäftsverbindungen herstellen, es sei denn, der Kunde der AMAS ist bereits Kunde des Vertragspartners (Bestandskunde). Der Vertragspartner teilt AMAS in diesem Fall unverzüglich nach Kenntniserlangung mit, dass dieser Kunde bereits als Bestandskunde des Vertragspartners geführt wird.

1.2 Verstößt der Vertragspartner gegen die Kundenschutzvereinbarung, ist er für jede schuldhafte Zuwiderhandlung zur Zahlung einer von AMAS nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall der Höhe nach vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe verpflichtet.

1.3 Die Geheimhaltungspflichten des Vertragspartners in Bezug auf Informationen zu Auftraggebern und Kunden der AMAS bleiben unberührt.

2. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Schwerin.

AMAS Technology GmbH 06/2026